Verschreibungspflichtig bedeutet, dass ein Rezept benötigt wird.
In jedem Fall
--
Version vom 04.07.2020
Jeder, der in der Apotheke im Handverkauf steht, kommt irgendwann in die Situation, dass ein Kunde ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel haben möchte, dafür aber kein Rezept hat.
“Aber ich kaufe es doch immer bei Ihnen!”
“Ich bringe Ihnen das Rezept am Montag!”
“Mein Arzt ist im Urlaub!”
“…”
Ganz ehrlich, ich verstehe, dass man mal etwas rezeptpflichtiges benötigt und kein Rezept dafür hat, aber, ich bin es leid, ständig darüber diskutieren zu müssen. Wenn ich sage, es geht nicht, weil das Arzneimittel rezeptpflichtig ist und ich mich damit strafbar machen würde, müsste die Diskussion eigentlich sofort beendet sein. Weit gefehlt. Man könnte den Apotheker ja doch noch umstimmen. Nein.
Hält man sich ans Gesetz, verliert man möglicherweise Kunden. Oft langjährige.
Verstößt man gegen das Gesetz, verliert man möglicherweise Geld, Freiheit und seine Approbation. Keine schwierige Entscheidung, möchte man meinen.
Rezeptfrei vs verschreibungspflichtig
Man unterscheidet in der Apotheke zwischen rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Für die rezeptfreien (OTC-) Arzneimittel benötigt man — wie es der Name schon verrät — kein Rezept. Sie gelten als wirksam und sicher und dürfen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden.
Manche Arzneimittel wie Paracetamol sind zwar rezeptfrei, können aber in höheren Dosen gefährlich sein, weshalb eine Packung nicht mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten darf. Dementsprechend beinhalten die Packungen mit 500 Milligramm Paracetamol je Tablette maximal zwanzig Tabletten und die Tabletten mit je 1000 Milligramm Paracetamol gibt es nur in einer Zehnerpackung.
Seit dem 1. Januar 2004 können OTC-Präparate nicht mehr verordnet werden, da die GKV sie nicht mehr erstattet. Es sei denn, die rezeptfreien Arzneimittel gelten als Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen…