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Das Wiederholungsrezept

Aktualisierte Version. Stand: 16.04.2020

Bild von Anemone123 auf Pixabay

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Teil 1: Version vom 09.02.2020

Ein Kunde kommt in die Apotheke und drückt mir ein bereits eingelöstes Privatrezept in die Hand.

#Kunde: Das bitte nochmal.

#DerApotheker: Dafür brauchen Sie ein neues Rezept, dieses wurde bereits eingelöst!

#Kunde: Aber ich bezahle es doch sowieso selbst.

#DerApotheker: Ja, aber nichtsdestotrotz ist das Arzneimittel auf dem Rezept rezeptpflichtig und das Rezept ist leider nur einmal gültig.

Gehört so ein Dialog bald der Vergangenheit an? Bei chronisch Kranken sehr wahrscheinlich.

Im März 2020 startet nämlich das Wiederholungsrezept!

Mit einem Wiederholungsrezept können chronisch kranke Patienten ihr Arzneimittel öfter als einmal bekommen: nach der Erstabgabe noch drei weitere Male. Das ist ziemlich praktisch, erspart es doch dem Patienten den Gang zur Arztpraxis. Und der Praxis spart es Zeit.

Für uns Apotheker hat es den Vorteil, dass wir den Patienten nicht ohne sein regelmäßig einzunehmendes Arzneimittel wegschicken müssen, wenn es zu Neige geht, aber sein Arzt sich zum Beispiel gerade im…

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#DerApotheker 🥷 aka #ThePharmacist🥷
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